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„Betriebsratsverseucht ist Unwort des Jahres“
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Betriebsseelsorge begrüßen die Wahl

Augsburg, 21. Januar 2010, (eh). Einhellig begrüßten Vertreter von KAB und Betriebsseelsorge in der Diözese Augsburg die Wahl der Sprachschützer zum Unwort des Jahres. „Für uns kommt darin eine besonders menschenverachtende Haltung zum Ausdruck, wenn man die betriebliche Mitbestimmung als Seuche bezeichnet.“ reagierte Betriebsseelsorger und KAB-Präses Erwin Helmer auf die Frankfurter Entscheidung. Er würde sogar soweit gehen, die Betriebsräte als einzig wirksames Heilmittel gegen das Gift des Neoliberalismus zu bezeichnen.

Gerade im Jahr der Betriebsratswahlen hat das Gremium der Universität Frankfurt ein besonders vertracktes Unwort gewählt. Um es recht zu verstehen: hier ist Unwort nicht als ein besonders unglücklich formuliertes, bürokratieadäquates Wortungetüm zu verstehen, sondern als Begriff, der in einem vernünftigen, angemessenen Sprachgebrauch nichts zu suchen hat. Im Folgenden wird daher auch auf die nochmalige Verwendung dieses Wortes verzichtet.

In den letzten Jahren hatten die Interessenvertreter aus Wirtschaft und Politik mit bewussten Sprachneuschöpfungen immer wieder versucht, Mitarbeiter und deren Rechte zu diffamieren. Ob wir nun an „Humankapital“, an „Kostenfaktor“ oder an „Lohnzusatzkosten“ denken, immer wird der Mensch nur als Mittel zum Zweck, aber nie als Ziel und Zweck allen Wirtschaftens verstanden, wie es etwa die Katholische Soziallehre verkündet. Diesem Treiben setzt die in Baumarktkreisen entstanden Neuschöpfung nun die Krone auf.

Im Übrigen beschreibt es auch inhaltlich eine vollkommen falsche Situation: denn erst mithilfe der Betriebsräte ist es möglich, der vollkommenen Ökonomisierung der Arbeitswelt entgegenzuwirken und so dem ausschließlichen Profitdenken einen Riegel vorzuschieben. Ganz in diesem Sinne argumentiert der diesjährige Aufruf zu den Betriebsratswahlen der beiden großen Kirchen, in dem es heißt:

„Die christliche Soziallehre bekennt sich zur betrieblichen Mitbestimmung als einem bewährten Gut der Sozialen Marktwirtschaft. Im Rahmen der Erwerbsarbeit ist sie Ausdruck der verantworteten Freiheit des Menschen und damit auch seiner Personenwürde. Gleichzeitig soll sie in Erinnerung rufen, dass der Mensch Maßstab unternehmerischen Handelns sein muss.“