„Auch Großkonzerne wie AMAZON haben sich an den grundgesetzlichen Sonntagsschutz zu halten. Das hat nun das Verwaltungsgericht Augsburg am 14. April noch einmal bestätigt. Wir freuen uns, dass der Sonntag dadurch nicht weiter aufgeweicht, sondern wirksam geschützt wird. Gleichzeitig protestieren wir, dass AMAZON zum wiederholten Mal versucht, den gesetzlichen Sonntagsschutz zu unterlaufen und nach wie vor keine Tarifverträge akzeptiert.“ Erklärt KAB-Präses und Betriebsseelsorger Erwin Helmer.
Als AMAZON für den 4. Adventsonntag 2015 Sonntagsarbeit beantragte, habe die KAB bereits dagegen Stellung bezogen. „Unverständlich ist für uns auch das Verhalten der Gewerbeaufsicht bzw. der Bezirksregierung Schwaben, die den Antrag genehmigte, obwohl andere Bundesländer die Sonntagsarbeit bereits abgelehnt hatten. Wir begrüßen, dass die Bundesgerichte in den letzten Jahren ausdrücklich die Sonn- und Feiertage stärker geschützt haben, um dem Wildwuchs an unnötiger Sonntagsarbeit entgegen zu treten. Denn der Sonntag ist und bleibt ein ganz besonderer Tag, der Tag der Entschleunigung, der Tag der Gesundheit, der Tag der Familien, der Tag des Herrn. Ein stärkerer Sonntagsschutz ist gut für die ganze Gesellschaft.“