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CETA: Volksbegehren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof − Initiatoren weiterhin zuversichtlich

Zentraler Streitpunkt scheint die konkrete Anwendbarkeit des Verfassungsartikels zu sein

München, 16.01.2017. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVErfGH) verhandelte heute über das Volksbegehren “Nein zu CETA!”. Das Innenministerium hatte den Zulassungsantrag zum Volksbegehren an den BayVerfGH verwiesen, da es an der Zulässigkeit zweifelte. Vertreten wird das Bündnis “Volksbegehren gegen CETA” vom renommierten Juristen Prof. Dr. Bernhard Kempen, einem Spezialisten für Staatsrecht, Völkerrecht und internationales Wirtschaftsrecht.

Die Entscheidung des Innenministeriums vom 23. November kam für die Initiatoren des Bündnisses nicht überraschend, denn mit der Berufung auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung wurde juristisches Neuland betreten. Der Artikel trat erst 2014 in Kraft und erlaubt es, die Entscheidung der Staatsregierung bei Hoheitsrechtsübertragungen auf die Europäische Union im Bundesrat zu binden. Im Gegensatz zum Innenministerium sehen die Initiatoren durch die CETA-Ausschüsse eine Übertragung der Hoheitsrechte  durch CETA als gegeben an: “Der Gemischte CETA-Ausschuss sowie eine Reihe von Sonderausschüssen können den Vertragstext interpretieren, konkretisieren und verbindlich auslegen. In unseren Augen reicht das aus, um die Gestaltungsfreiheit Bayerns erheblich einzuschränken, es ist eben gerade nicht geboten, dass Bayern Gesetzgebungskompetenz entzogen wird ”, so Peter Ziegler, der Vertreter der KAB im Bündnis.

Zentrales Anliegen des Volksbegehrens ist es, die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat auf ein Nein zu CETA zu verpflichten. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und Kanada hatten das Freihandelsabkommen CETA im Oktober 2016 unterzeichnet. Nun steht die Ratifikation im EU-Parlament und in den Ländern an. In Deutschland muss die Ratifikation per Zustimmungsgesetz erfolgen, das heißt neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem Freihandelsabkommen zustimmen. Mit dem bayerischen Volksbegehren möchte das Bündnis eine Mehrheit gegen CETA  erreichen. Das Innenministerium hingegen sieht es als nicht geboten an, den Landtag oder die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung über CETA zu beteiligen. “Wir gehen davon aus, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Gestaltungsfreiheit der Länder verteidigt. Mit dem Volksbegehren haben wir ein starkes Instrument der direkten Demokratie. Es wird Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger Bayerns dieses auch in Bezug auf CETA nutzen können.”, so Ziegler.
Der Verfassungsgerichtshof hat für den 15. Februar seine Entscheidung angekündigt.

Hintergrund:

Die Organisationen Bund Naturschutz, Campact, Katholische Arbeitnehmerbewegung, Mehr Demokratie und das Umweltinstitut München hatten zusammen mit einem breiten Bündnis über 85.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag des bayerischen Volksbegehrens gegen das Handelsabkommen CETA gesammelt und ca. 30.000 am 14. Oktober beim Innenministerium eingereicht. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.volksbegehren-gegen-ceta.de

Juristische Einschätzung:

http://www.volksbegehren-gegen-ceta.de/juristische-begruendung/

10 Argumente gegen CETA:

http://www.volksbegehren-gegen-ceta.de/10-gruende-gegen-ceta/

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