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KAB Augsburg appelliert an die Caritas:

Bitte sorgen Sie für Ordnung im Bereich der Altenpflege

Ende Februar ging eine Schockwelle durch die Altenpflegebranche: der katholische Verband der Caritas hat seine Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des vereinbarten Mindestlohns verweigert. Die Dienstgeberseite hat argumentiert, die eigenen Mitarbeiter:innen würden von dieser Verbesserung gar nicht profitieren, weil im Tarifgefüge der Caritas der geringste Lohn weit über diesem neuen Mindestlohn in der Altenpflege liege.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung in der Diözese Augsburg begrüßt den deutlich höheren Lohn, den Beschäftigte im Bereich der Caritas erhalten. Gemäß der Forderung des Verbands vom vergangenen Jahr „Ich will keine Schokolade, ich will lieber fairen Lohn!“ unterstützt sie diese finanzielle Besserstellung im Vergleich zu den privaten Anbietern von Pflegeleistungen. Gleichzeitig drückt der Verband sein Unverständnis darüber aus, dass die Caritas mit ihrer Verweigerungshaltung die Anwendung der Besserstellung gerade dieser Beschäftigten verhindert.

Wie bei allen anderen Mindestanforderungen auch ist es selbstverständlich möglich, positiv über diese hinauszugehen. Daher ist auch die weitere Argumentation der Caritas nicht nachvollziehbar. „Ich habe Sorge um das Image unserer Kirche – bislang war die Caritas als sozialer Dienstleister auch im weltlichen Raum hoch angesehen. Dies wandelt sich gerade …“ formuliert der Augsburger Diözesanvorsitzende Lothar Roser seine Haltung. Er fordert die Dienstgeberseite auf, das Thema nochmals auf die Tagesordnung der arbeitsrechtlichen Kommission zu setzen und der Allgemeinverbindlichkeitserklärung dann zuzustimmen.

Einstimmiger Beschluss des 8. Bundesausschusses der KAB am 13. März 2021

Caritas darf Mindestlohn in der Altenpflege nicht verhindern

In der Kampagne „Ich will keine Schokolade, ich will lieber fairen Lohn“ im vergangenen Jahr drückt sich unser Verständnis einer guten Pflege aus. Gerade in systemrelevanten Berufen ist die angemessene Entlohnung überfällig. In diesem Zusammenhang sind wir geschockt über die Entscheidung der Caritas, der Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Bereich Altenpflege nicht zuzustimmen.

Wir kritisieren diese Entscheidung nachhaltig. Sie führt zu einer negativen Außenwahrnehmung von Kirche insgesamt und ist gerade in der aktuellen Situation sehr schmerzhaft für uns. Auch der Verweis auf den Dritten Weg führt uns in diesem Zusammenhang nicht weiter. Er darf nicht dazu führen, bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der privaten Pflegedienste zu verhindern. Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Beschäftigten der Caritas bereits jetzt einen deutlich höheren Lohn erhalten – umso fragwürdiger ist für uns diese Verweigerungshaltung.

Wir fordern die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas – aber selbstverständlich auch der Diakonie – dazu auf, ihre Verweigerungshaltung aufzulösen.

 

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