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KAB begrüßt Begrenzung verkaufsoffener Sonntage

Das Bundesverwaltungsgericht legt eine Begründung zur Verschärfung von verkaufsoffenen Sonntagen vor.

Erfreut zeigt sich KAB-Diözesanpräses Erwin Helmer über die rechtliche Vorschrift, dass über 2000 verkaufsoffene Sonntage allein in Bayern begrenzt werden müssen. Seit Jahren kämpft er in der KAB und den initiierten Sonntagsallianzen für den Schutz des Sonntags. (Siehe Presseinformation Oberstes Gericht)

Die KAB begrüßt außerdem, dass die Unterschriftenkampagne gegen Sonntagsarbeit in Call-Centern erfolgreich gestartet ist. (Siehe PM Zeitkonferenz-Allianz)

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