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Katholische Arbeitnehmer-Bewegung kritisiert massiv die Ausdehnung der Arbeitszeit

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordert, dass die Höchstarbeitszeiten und die Pausenzeiten für Beschäftigte im Einzelhandel auch in dieser Krisenzeit durch den Corona-Virus eingehalten werden müssen. „Wir akzeptieren nicht, dass die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel, die gegenwärtig ohnehin schon bis an die Grenze der Belastbarkeit arbeiten, noch weiter zusätzlich belastet werden müssen“, so der Diözesanvorstand der KAB Augsburg. Für derartige vorübergehende Auftragsspitzen hat der Gesetzgeber einmal ganz bewusst die „Leiharbeit“ oder eine „Befristung mit Sachgrund“ eingeführt. So kritisch wir diese Arbeitsmarktinstrumente im Allgemeinen sehen, so angemessen sind sie in dieser besonderen Ausnahmesituation.

„Wir sehen, dass die Versorgungssituation der Menschen in Bayern auch weiterhin aufs Beste gewährleistet ist. Das ist zu einem nicht geringen Maß den Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel zu verdanken, die in diesen Tagen Besonderes leisten“, betont der Diözesanvorsitzende Lothar Roser. „Wir sehen weiterhin, dass eine Vielzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weit eher mit Minus- denn mit Überstunden zu kämpfen haben. Dies liegt daran, dass große Unternehmen wie etwa die der Automobilindustrie die Produktion eingestellt haben.“ ergänzt seine Kollegin Karin Welsch.

Die Verantwortlichen der KAB erkennen an, dass mittelfristig die Anzahl der Konsumentinnen und Konsumenten, die gleichzeitig in Lebensmittelläden einkaufen, deutlich reduziert werden wird, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren - wie es uns Italien und Spanien schon vormachen. Aus diesem Grund wird jeder einzelne Einkauf länger dauern. Das Nachdenken über längere Öffnungszeiten kann daher – und das ist ausdrücklich zu betonen - in dieser Ausnahmesituation geboten sein.  

Seit September befasst sich die KAB in Bayern intensiv mit den Fragen der Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dabei sei deutlich geworden, dass eine ungezügelte Flexibilisierung nicht nur gesundheitliche Gefahren, sondern auch eine erhöhte Unfallgefährdung mit sich bringt. „In einer Situation wie der gegenwärtigen trifft das alles für die angesprochenen Beschäftigten in potenzierter Weise zu. Daher lehnen wir die vorübergehende Ausdehnung der Arbeitszeit ab“, so die abschließende Bemerkung der beiden.

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