Sehr unterschiedliche Reaktionen hat das Schreiben des KAB-Diözesanverbands Augsburg an alle Bundestagsabgeordneten auf dem Gebiet der Diözese Augsburg ausgelöst – während manche Abgeordnete sehr zeitnah auf den Gesprächswunsch eingingen, meldete sich der Vorsitzende des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales der CSU-Landesgruppe schriftlich. Bei aller deutlich gewordenen Unterstützung erstaunt, dass weiterhin kein Gesetzentwurf vorliegt…
„In weiten Teilen trafen unsere Vorstellungen bei den Abgeordneten auf Unterstützung, was das grundsätzliche Anliegen anging“ berichtete Diözesanvorsitzende Annemarie Leigart nach den beiden Gesprächen bei Ulrike Bahr, MdB aus Augsburg und Gabriele Fograscher, MdB aus Donauwörth. Sie bewertete es als „bedauerlich“, dass sich beide nicht auf weitergehende Forderungen einlassen wollten. Denn beispielsweise gebe es keine stichhaltigen Begründungen dafür, dass die gleiche Bezahlung gerade nach neun Monaten oder die Übernahme nach 18 Monaten zu erfolgen hätten. Allein der Vorschlag, die Begrenzung der Einsatzdauer nicht personen-, sondern arbeitsplatzbezogen umzusetzen, wurde von beiden aufgegriffen und könnte noch Eingang in die Novellierung finden. Im Wesentlichen setzten die beiden SPD-Frauen darauf, dass der Koalitionsvertrag umzusetzen sei.
Demgegenüber machte Stephan Stracke, MdB als Vorsitzender des Arbeitskreises „Arbeit und Soziales“ der CSU-Landesgruppe deutlich, dass der vorliegende Referentenentwurf in seinen Augen „über den Koalitionsvertrag hinausgehe“. Bei den wesentlichen Punkten der Neuerung – der gleichen Bezahlung nach „spätestens“ neun Monaten und der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten – gebe es Unterstützung durch die CSU. Ob es beim weiterhin bestehenden Protest um die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln geht, die sich im Referentenentwurf finden, und die die Fristen nochmals spürbar verlängern (Equal Pay erst nach 15 Monaten sowie eine Überlassung ohne Begrenzung) oder ob es um andere Feinheiten geht, das lässt der Abgeordnete im Vagen. Gleichwohl macht er deutlich: „Wer Zeitarbeit überreguliert, sorgt für mehr Arbeitslosigkeit, weniger Berufschancen für Geringqualifizierte und weniger Wohlstand für alle.“