Kein Verständnis hat der Diözesanvorsitzende der KAB Augsburg für die andauernde Diskussion über die Dokumentationspflicht. Bereits seit 21 Jahren sei für Normalarbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt, dass Arbeitszeiten von über acht Stunden festzuhalten sind. Anders sei dies bei den Minijobs: da diese häufig pauschal abgerechnet würden, müssten die Arbeitsstunden dokumentiert werden, um die verbleibenden 52 Monatsstunden nicht zu überschreiten, um damit auch die Arbeitgebern dagegen abzusichern, dass sie aus Unachtsamkeit Sozialversicherungsbetrug begehen. Auch für die unsachgemäße Verquickung von Mindestlohn und Ehrenamt fehle ihm jegliches Verständnis.
Vor dem Hintergrund, dass erst im November letzten Jahres die Konferenz der Arbeitsminister einstimmig beschlossen hatte, die Aufzeichnungspflicht zu erweitern, zeigte sich Roser sehr verwundert über den neuen Vorstoß aus der CSU, an der Dokumentationspflicht etwas zu ändern. Im Übrigen plädierte er für die zeitnahe Erhöhung des Mindestlohns, weil bereits im Jahr 2012 nur ein Mindestlohn von 9,70 € den Beschäftigten vor der Armutsgefährdung geschützt habe.