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Sieg für den Sonntag in Augsburg

Verwaltungsgerichtshof München legt Begründung vor: Stadt Augsburg hat Hausaufgaben nicht gemacht!

"Wir als `Allianz für den freien Sonntag` freuen uns über mehr Sonntagsschutz in Augsburg, wie es das Gericht entschieden und nun begründet hat. Das Turamichele-Fest als solches kann nur mehr ohne große Ladenöffnung stattfinden und auch der Europatag mit Verkaufsöffnung steht zur Disposition.“ begründet der Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) seine Euphorie über das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtshofs. Bereits kurz nach der Verhandlung im Mai hatte das Gericht deutlich gemacht, dass es eine weitere Öffnung an diesen Tagen in der bisherigen Form nicht mehr geben wird.

In der nun vorliegenden Begründung wird deutlich, dass das Gericht der Stadt Augsburg den Vorwurf macht, keine hinreichende Begründung für die Ladenöffnung an den betreffenden Sonntagen vorgelegt zu haben. So fehlten „belastbare, einem Nachvollzug zugängliche Angaben jedweder Art dazu, dass diesen Veranstaltungen … eine derart starke Prägekraft für das Geschehen im öffentlichen Raum an den betroffenen Sonntagen zukommt, dass die Auswirkungen der gleichzeitigen Ladenöffnung demgegenüber als bloßer Annex (i.e. Anhängsel) erscheinen.“  (Z.62 der Begründung). Höchstrichterlich wurde bereits mehrfach festgelegt, dass eine Verkaufsöffnung aus Anlass einer Marktöffnung lediglich einen untergeordneten Charakter haben darf.

In diesem Zusammenhang führt Helmer weiter aus: „Der Sonntag hat eine hohe Bedeutung für unsere Zeit: als Tag des Herrn, als Tag der Familien und der Gemeinschaft, als Tag der Ruhe und der seelischen Erhebung, als Tag der Krankenbesuche und der lärmfreien Erholung.“ Diese Bedeutung wurde nun erneut bestätigt.

Es bleibe abzuwarten, wie die Stadt Augsburg nun weiter agiere, nachdem klar geworden ist, dass die von der Stadt geplanten Ladenöffnungen auch für die kommenden Jahre als rechtswidrig beurteilt wurden. Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist der Sachverhalt, dass das Gericht auch eine explizite Aussage dazu getroffen habe, dass die City-Galerie in jedem Fall von einer sonntäglichen Verkaufsöffnung auszuschließen sein werde.

Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
Erwin Helmer                       0160 / 97 84 95 13
Ulrich Gottwald                    0821/ 51 62 42
Peter Ziegler                        0160 / 978 52 588  

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