Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie dem Einsatz von Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro fordert die KAB

Eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdienten Euro fordern die Delegierten des KAB Bundesausschusses.

Erwerbsarbeit und soziale Sicherheit sind untrennbar. Die Delegierten forderten im jüngsten Bundesausschuss  die Bundesregierung auf, die geringfügige Beschäftigung so zu reformieren, dass die Mini-Jobs ab dem ersten verdienten Euro "voll sozialversicherungspflichtig" sind.

Auf Antrag des KAB-Diözesanverbandes Augsburg stimmten die Delegierten einer Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu. So soll nach Meinung der KAB „die Beitragspflicht zuerst vollständig zu Lasten des Arbeitsgebers gehen und wird dann bis zur Schwelle von derzeit 1300 Euro (ab Oktober 2022 1600 Euro) so abgeschmolzen, dass sie danach wie in den Normalarbeitsverhältnissen paritätisch aufgeteilt wird“.

Schon heute müssten Arbeitgeber den Großteil der Abgaben für 450-Euro-Minijobs tragen. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Die betroffenen 450-Euro-Minijobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführt.

Mini-Löhne bei Mini-Jobs

In geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel Frauen angestellt. In Kombination mit dem Ehegattensplitting führe diese Mini-Jobs zu einer Armuts- und Teilzeitfalle für Frauen, so die Begründung der KAB Augsburg. Zudem erhalten drei von vier Mini-JobberInnen lediglich einen Stundenlohn von unter 12 Euro. Zudem werden Sozialrechte im Bereich der Mini-Jobs permanent beschnitten. Oft werde die gesetzlich zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (46 Prozent) oder der bezahlte Urlaub (33 Prozent) nicht gewährt. Betriebsräte, Arbeitsverträge und Arbeitsmaterialien sind  besonders bei Lieferdienstplattformen die Ausnahme.

Mit der anstehenden Erhöhung der Minijob-Grenze auf 520 Euro werde dieser Niedriglohnbereich ausgeweitet, befürchtet die KAB. Einer aktuellen Studie zufolge verdrängen Minijobs schon heute allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen.

Lieferplattformen bieten den Beschäftigten wenig soziale Sicherheit. Die KAB fordert eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdieneten Euro. (Foto: Matthias Rabbe, KAB Bundesverband)

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

Kath. Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Diözesanverband Augsburg e.V.
Marcel-Callo-Haus
Weite Gasse 5
86150 Augsburg
Telefon 0821 3166-3515
Fax 0821 3166-3519
dioezesanbuero@kab-augsburg.org