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Tarifbindung in der Pflege muss auch bessere Löhne bedeuten

Andreas Luttmer-Bensmann: Häusliche Pflege muss aufgewertet werden

Köln. „Pflegekräfte und Pflegende haben mehr verdient, als nur einen angemessenen Lohn“, betont Andreas Luttmer-Bensmann. Der Bundesvorsitzende der KAB Deutschlands begrüßt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn mit dem Versorgungs-Weiterentwicklungsgesetz auch die Tarifbindung für die etwa 30.000 Pflegeheime und Pflegedienste einführen will. „Der Druck von Gewerkschaften und Arbeitnehmerbewegungen hat endlich dazu geführt, dass kurz vorm Ende der Legislaturperiode in Berlin die notwendigen Hausaufgaben gemacht werden und nicht nur unverbindlich Beifall geklatscht wird“, so der Bundesvorsitzende.

Wettbewerb in der Pflege und den Pflegeeinrichtungen müsse laut KAB die Qualität erhöhen und darf nicht zu schlechterer Versorgung und schlechteren Arbeitsbedingungen führen. Mit der jetzt vorliegenden Tariftreueregelung und dem Ziel einer besseren Personalausstattung sowie der Bezuschussung der Eigenanteile haben SPD und Union das Problem endlich erkannt. Wichtig sei es, so Luttmer-Bensmann, dass bundesweite Flächentarife mit fairen Löhnen wie der ausgehandelte Altenpflegetarif angewendet werden und es keine regionalen Abschlüsse geben darf. Als unausgereift bezeichnet der KAB-Bundesvorsitzende die Finanzierungspläne von CDU-Gesundheitsminister Spahn. „Es darf keine Pflege nur für Gutverdienende geben. Zu Pflegende und Angehörige brauchen eine klare Ansage zu den Kosten“, so die KAB. Statt prozentual gestaffelter Zuschüsse bräuchten die Betroffenen eine kalkulierbare Deckelung der Eigenanteile.

Spahn vergisst die pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege

Kritik übte die KAB auch an der ambulanten Versorgung. Immer noch werden gut neunzig Prozent zu Hause von Angehörigen gepflegt. „Der Gesundheitsminister hat mit seinen Pflegereformplänen die Millionen pflegenden Angehörigen vergessen“, beklagt Luttmer-Bensmann. Die KAB fordert eine Aufwertung der häuslichen Pflege und eine Anhebung des Pflegegeldes für Angehörige.

Foto: KAB Deutschland

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