Am 16. Juli 2019 hat das Bayerische Verfassungsgericht das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ endgültig für verfassungswidrig erklärt. Bereits im April hatte das Bayerische Innenministerium den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens abgelehnt und daher dem Verfassungsgericht vorlegen müssen. Wie berichtet hatten Aktive – darunter auch zahlreiche Engagierte aus der KAB – im Sommer 2018 nahezu 100.000 Unterschriften in ganz Bayern gesammelt, um dem Anliegen einer besseren Pflegesituation in Bayern einen besonderen Nachdruck zu verleihen.
Wichtigste Argumente für diese Entscheidung waren die Tatsache, dass das Themenfeld in den Augen des Gerichts durch den Bundesgesetzgeber bereits abschließend geregelt sei und die gesetzlichen Vorgaben im Verlauf des Einreichungsprozesses eine wesentliche Veränderung erfahren hätte. So sei bei Einleitung des Verfahrens von einer Initiative auf Bundesebene noch keine Rede gewesen, diese aber seit 01.01.2019 bereits in Kraft. Die Initiatoren hätten – so der Vorwurf – es versäumt, die Unterstützerinnen und Unterstützer darüber vollumfänglich zu informieren. Dadurch verlören die Unterschriften ihre Gültigkeit. Das Gericht bemängelte zudem, dass der Entwurf bereits zu sehr in das weitere Vorgehen eingreife, indem es konkrete Fristen zur weiteren Bearbeitung festlege.
Die Initiatoren des Volksbegehrens bedauerten die Entscheidung und argumentierten, damit sei weiterhin lediglich ein Mindeststandard bei der stationären Pflege festgeschrieben, von einer „guten Pflege“ aber sei man weiterhin „meilenweit entfernt“. Daher werde man nun andere Wege suchen, dem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Auch die Engagierten in der KAB nehmen diese Entscheidung zum Anlass, eher mehr Einsatz an den Tag zu legen, als ihr Engagement einzustellen…