Mit dieser Frage haben sich die Verantwortlichen des Diözesanverbands der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Diözese Augsburg auseinandergesetzt.
Dabei ist zuerst einmal deutlich auszuführen, dass momentan viele Arbeitgeber eigenständige Regelungen festlegen, was in Zeiten der Krise zu gelten hat. Trotzdem gibt es einige grundsätzliche Aspekte, die deutlich gemacht werden sollten: Wenn Arbeit wegfällt, kann nicht einfach unbezahlter Urlaub verordnet werden. Ebenso kann und darf nicht einseitig „Homeoffice“ erzwungen werden. Andererseits kann auch nicht aus Furcht vor Ansteckung die Arbeitsleistung eingestellt werden.
Hier das Schaubild zur aktuellen arbeitsrechtlichen Situation:
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