Als nicht weiter überraschend stufen die Aktiven der Augsburger Sonntagsallianz die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein. Sie hatten die Entscheidung des Augsburger Stadtrats, eine Verkaufsöffnung am Europatag im Mai und am Turamichele Ende September auch für die nächsten fünf Jahre zu genehmigen, vor dem bayerischen Verwaltungsgericht angegriffen. Das Gericht bestätigte nun die Kritik der Kläger vollumfänglich und trug der Stadt auf, zukünftig die strengen Rahmenbedingungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Der 26. Mai 2017 geht in die Geschichte der Augsburger Sonntagsallianz ein: an diesem Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage der Augsburger Sonntagsallianz entsprochen und die beiden Verordnungen der Stadt Augsburg für das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatags und des Turamichele-Festes (zu Ehren des Erzengels Michael) für rechtswidrig erklärt. Es hat damit klar gemacht, dass aufgrund dieser Verordnung weder in diesem noch in den kommenden vier Jahren eine Sonntagsöffnung der Geschäfte möglich ist.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Augsburger Sonntagsallianz – neben der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) stehen auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der evangelische Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt und der DGB hinter diesem Zusammenschluss – nahmen diese Entscheidung hocherfreut, aber nicht wirklich überrascht auf. Immerhin liegt sie in einer Linie mit vergleichbaren Entscheidungen zum Stadtgründungsfest in München, zum Musikfest in Frankfurt oder zum Silvestermarkt in Worms aus der Woche vor der Augsburger Entscheidung.
Die Kläger machten am Rande der Verhandlung nochmals klar, dass sie vor allem die Abhaltung des Turamichele-Festes auch für die Zukunft sehr begrüßten, es sei aber fraglich, ob dem Anlass mit einer (fast) stadtweiten Ladenöffnung gedient sei. Daneben bedauerten sie, dass der Gang vor das Verwaltungsgericht überhaupt nötig geworden sei – immerhin war man bereits im Herbst mit der Stadt im Gespräch und hat auf die aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.
Besonders erfreulich für unsere Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ist die Tatsache, dass sie nun auch offiziell als zur Klage berechtigt anerkannt ist. So stellte der vorsitzende Richter fest, dass „sich dem Gericht keine Zweifel aufdrängen“, dass die KAB als Rechtspersönlichkeit (e.V.) eigenständig klagebefugt nach Art. 4 (Glaubensfreiheit) und 9 (Vereinigungsfreiheit) GG ist. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf alle bayerischen Diözesanverbände der KAB.
Kommentare der Beteiligten:
„Wir hatten diese Entscheidung erwartet, da sie die Linie der Gerichte zum Sonntagsschutz wieder einmal bestätigt. Der Mensch ist mehr als nur Konsument und Arbeitnehmer, deshalb braucht es den Sonntag als Tag des Herrn, als Tag der Familie, der Gemeinschaft, der Feste und Feiern,“ freute sich Erwin Helmer, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Klagevertreter, nach der Urteilsverkündung.
„Der Vernichtungswettbewerb der Einzelhandelskonzerne darf nicht durch rechtwidrige Sonntagsöffnungen auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen werden. Das heutige Urteil bestätigt uns und ist mehr als zu begrüßen und dient natürlich auch dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Augsburger Handel. Die Stadträte müssen sich natürlich auch Fragen lassen warum sie sich in dem Verdrängungswettbewerb vor den Karren der Konzerne spannen lassen und wider besseren Wissens verfassungswidrige Verordnungen erlassen“ betonte Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für Augsburg und ebenfalls Klagevertreter.
„Besonders freut mich dass mit dieser Entscheidung nun wirklich das Turamichele-Fest mit seinem Familiencharakter im Mittelpunkt steht und nicht etwa die damit verbundene maßlose Ladenöffnung. Leider wurden wir immer wieder pauschal als Kritiker des Festes dargestellt was die Wirklichkeit und unser Anliegen in ihr Gegenteil verkehrt.“ formulierte Ulrich Gottwald seine Erleichterung über die gefallene Entscheidung.
Kontaktdaten für O-Töne:
- Erwin Helmer 0160 97 84 95 13
- Thomas Gürlebeck 0171 480 888 2
- Ulrich Gottwald 0821 51 62 42
Den Gerichtsbeschluss finden Sie unten.