Nach dem Bruch der Ampel-Koalition bleiben wichtige Vorhaben der Bundesregierung auf der Strecke. So auch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Zwar gab es seitens der ACA Schwaben (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisation) nicht nur Lob für das Vorhaben des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), doch die Kritik richtete sich vornehmlich gegen die geplante einseitige Finanzierung der Reform, nämlich zu Lasten ausschließlich der gesetzlich Versicherten. Die Notwendigkeit struktureller Reformen des Gesundheitswesens und der Kliniklandschaft ist dagegen unbestritten.
Das Lauterbach´sche Reformgesetz wies im Kern in die richtige Richtung: Es sah (a) die Ersetzung der Fallpauschalen durch Vorhaltepauschalen sowie (b) die Reduzierung der Anzahl von Krankenhäusern bei gleichzeitiger Spezialisierung vor. Gerade die Fallpauschalen, d.h. die Vergütung von Krankenhausleistungen nach Anzahl und Art der Behandlungen, führen nicht nur zu enormem wirtschaftlichem Druck auf die Krankenhäuser. Fallpauschalen bieten darüber hinaus auch Fehlanreize für besonders „lukrative“ Behandlungen (Stichwort: Knieprothese) und können so zu gefährlichen Übertherapierungen der Patienten beitragen.
Doch aus dem KHVVG wird vorerst nichts. Zwar hatte der Bundestag dem Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition in seiner Sitzung vom 17.10.24 zugestimmt, das Gesetz müsste allerdings noch den Bundesrat passieren. Das nun eingetretene Ampel-Aus steht einer weitere Befassung jedoch entgegen. Angesichts der geringen Popularität von Krankenhausschließungen in der Bevölkerung, dürfte die dringend gebotene Krankenhausreform zu keinem winterlichen Wahlkampfthema avancieren. Bis eine neugewählte Regierung einen neuen Reformanlauf wagt, dürften weitere Monate/Jahre ins Land gehen. Kurz um: Keine guten Nachrichten für die Versicherten!
Update vom 27.11.24: Todgesagte leben länger. Entgegen aller Befürchtungen und Vorhersagen passierte das KHVVG den Bundesrat am 22.11.24 ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses, d.h. ohne den Beschlussprozess bis zu den Neuwahlen zu verzögern. Gute Nachrichten für die Versicherten!
Text: Stefan Hanft