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Die katholische Arbeitnehmer Bewegung macht mobil für den freien Sonntag

Persönliche Äußerungen von Passanten:
Eine Krankenschwester meint, dass für sie Sonntagsarbeit ganz normal sei. Auf die Frage, „können sie sich vorstellen, am Sonntag zu arbeiten, damit andere einkaufen können“, kam ein striktes „Nein, auf gar keinen Fall. Ich arbeite Schicht, und auch am Sonntag. Mir reichen die Öffnungszeiten vollkommen. Ich kann unter der Woche alles einkaufen.“

Auf die Frage „Wenn Sie sonntags arbeiten müssten? Was belastet Sie dabei am meisten?“ antwortet jemand: „Belasten würde mich, dass ich nicht mehr regelmäßig auf den Sportplatz könnte, um meinen Sohn anzufeuern. Jaaa ... und wenn dann mein Sohn auch am Sonntag arbeiten müsste…, könnte er ja gar nicht mehr spielen!!!“

Ein anderer: „Ich brauche den Sonntag dringend, sonst halte ich den Druck im Beruf nicht aus.“

Vor 1700 Jahren erklärte der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum gesetzlich geschützten freien Tag. Der arbeitsfreie Sonntag ist über die Jahrhunderte erhalten geblieben als wichtige Säule des gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Lebens.

Der Sonntag ist also seit 1.700 Jahren eine allwöchentliche Wohltat für einzelne Menschen und für die ganze Gesellschaft.
Aber es gibt keine Garantie mehr. Schon lange drängen wirtschaftliche Lobbygruppen darauf, den Sonntag zum Werktag zu machen. Die Corona-Krise nahmen manche zum Anlass, die Abschwächung oder gar Abschaffung des Sonntagsschutzes im Handel und in anderen Branchen zu fordern.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung tritt für die verbindliche Einhaltung des arbeitsfreien Sonntags ein. Eine internationale Allianz aus Kirchen und Gewerkschaften ruft Politiker und Wirtschaftsverbände dazu auf, den Sonntag als notwendigen Ruhetag zu respektieren. Unter dem Motto: „Hände weg vom Ruhetag!“ wurden deutschlandweit Informationsveranstaltungen und Protest-Aktionen durchgeführt.

Die Ortsgruppe Donauwörth nahm das Jahresthema des Bundesverbandes der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, KAB Deutschland im letzten Jahr auf. 
Mit einem Fragebogen wollte sie auf das Thema aufmerksam machen und die Bevölkerung einladen, ihre Meinung dazu zu sagen.

Das Argument: der Erhalt des arbeitsfreien Sonntags ist ein elementares Recht. Menschen sind auf Unterbrechungen im Alltag, Erholung, feste Rhythmen angewiesen, ebenso braucht die Gesellschaft Zeiten und Räume, wo Begegnungen mögliche sind, Zeiten, in denen familiäre Bindungen, Bräuche und Rituale gepflegt werden können. Das können religiöse Rituale sein; aber auch jeder, der sagt, er würde am Sonntag ausschlafen, Sport treiben, ein Konzert besuchen oder Computerspiele spielen, ist froh über einen verlässlichen freien Tag, an dem er sein Bedürfnis nach Erholung erfüllen kann.

Gesellschaftspolitisches Thema:  Allianz für den freien Sonntag

Dem Bundesverband der KAB, der nach dem Krieg aus Arbeiterverbänden hervorging, geht es um den Menschen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen.  Am ehesten trifft die Unterhöhlung des Sonntagsarbeitsverbotes Menschen, die sich dagegen nicht wehren können, die keine freie Wahl haben und die oft schon in prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind.

Nach einer Fragebogenaktion im Oktober 2021 ging die KAB Donauwörth im März 2022 auf Bürgermeister Sorré zu, um ihn für das Thema zu sensibilisieren.
Die Entscheidung der Stadt Donauwörth, die sich per Stadtratsbeschluss auf vier Marktsonntage beschränkt hat (dieses Jahr werden es nur drei sein) und die Ausdehnung der Geschäftsöffnungen auf die direkte Umgebung des Marktes zu beschränken, verdient Anerkennung. Der Stadtrat hat sich gegenüber darüber hinaus gehenden Anträgen von einzelnen Unternehmern klar positioniert.

Wichtig scheint den KAB-Vertretern aber auch, dass das Thema sich - über die örtlichen Fraktionen hinaus - in den Parteien und in der Landes- und Bundespolitik niederschlägt. Am frühen Samstagmorgen, 9.7.22, waren die Mitglieder der KAB-Ortsgruppe Donauwörth auf den Beinen, um einen Infostand auf dem Fischerplatz aufzubauen. Sie wollten mit kreativen Mitteln auf den gesellschaftlichen Wert des Sonntags hinweisen und mit Passanten vor dem Rieder Tor ins Gespräch kommen zur Frage: „Was bedeutet Ihnen der Sonntag?“ Viele Passanten ließen sich einladen, einen Fragebogen zu beantworten und Stellung zu nehmen, was für sie der arbeitsfreie Sonntag bedeutet. Es entstanden kleine Kunstwerke aus Stoff zum Thema Sonntag.
Die Altersspanne der Befragten lag zwischen 15 Jahren und 91 Jahren und auch die Kleinsten genossen eine kurze Pause im Sonntagsliegestuhl. Mehr als 100 Personen ließen sich auf ein kurzes oder längeres Gespräch ein.

Kein Zweifel, der arbeitsfreie Sonntag ist für die allermeisten Menschen wichtig und sie wollen darauf nicht verzichten. Die meisten betonen, wie wichtig es ihnen ist, sich an einem Tag in der Woche ausruhen zu können, soziale Kontakte mit Familie und Freunden pflegen zu können und selbstbestimmt über die freie Zeit verfügen zu können. Gemeinsame Freizeitaktivitäten und gemeinsame Hobbies lassen sich oft nur am Sonntag miteinander vereinbaren. Ein junger Mann sagt, ihm ist es egal, ob es einen Sonntag gibt. Für ihn sind alle Tage gleich, er macht keinen Unterschied zwischen Wochentag und Sonntag.

Konsens ist, dass sowohl Bindungen in der Großfamilie, das Zusammenkommen mit Freunden, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und traditionellen Festen am ehesten möglich sind, wenn es einen verbindlichen arbeitsfreien Tag in der Woche gibt, an dem sich Menschen treffen können.
Es gibt schon einige, meist jüngere Menschen, die es praktisch fänden, am Sonntag einkaufen gehen zu können. Doch auf die Frage: Würden Sie selbst freiwillig auf den freien Sonntag generell verzichten, damit andere Menschen einkaufen können, wird durchweg mit Nein beantwortet.

Bestimmte Berufsgruppen, Menschen, die in der Pflege, im Sicherheitsdienst, im Reinigungsdienst, im Gastgewerbe, Schichtdienstler im Industriebereich haben sich darauf eingestellt, dass für sie die im Grundgesetz verankerte Festlegung des Sonntags als Ruhetag nicht gilt. Sie haben keine Wahlmöglichkeit und schätzen auch, dass Sonn- und Feiertag höher vergütet werden. Auch dadurch profitieren sie vom gesetzlichen vorgegebenen Ruhetag. Und es gibt Menschen, die zwar in ihrem Hauptberuf einen freien Sonntag haben, die aber froh sind, am Sonntag einen Zweitjob und Zuverdienst zu haben, um existentiell über die Runden zu kommen. Gleichwohl betonen viele Befragten von sich aus, dass sie froh sind, dass die Woche eine vorgegebene Struktur hat und dass es eine echte Unterbrechung des Alltags gibt. Das sagen sowohl Rentner wie Schüler.

Den Mitarbeitern der KAB wird deutlich, dass der Wert des Sonntags vor allem auch von der Bedeutung abhängt, die der Einzelne ihm verleiht. Da kann das Abhängen der Jugendlichen genauso wichtig sein wie der Spaziergang in der Natur, der Kirchgang von traditionellen Christen, das Sportereignis eines Fußballvereins oder der Konzertbesuch eines Musikfreundes. Für Ältere kann allein die Tatsache, dass sie für den Sonntag ein besonderes Gewand haben und etwas Besonderes kochen, ein Höhepunkt sein.

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung ist ein christlicher Verband, der sich für die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen einsetzt. Er unterstützt seine Mitglieder in beruflichen Auseinandersetzungen, kooperiert eng mit den Gewerkschaften im Arbeitskampf, kämpft an der Seite Menschen, denen Entlassungen drohen. Der deutschlandweite Verband berät in sozialen Fragen wie Rente, Krankheit, Pflege, Arbeitsplatzverlust.

Ursula Texier

 

Im Laufe des 19. Jahrhunderts zerbrach die Alltagsordnung, die den Sonntag als Ruhetag schützte. Der Sonntag wurde vor allem in der zweiten Jahrhunderthälfte zunehmend zum Arbeitstag. Der Staat begann daraufhin im Rahmen sozialpolitischer Gesetzgebung mit der Begrenzung der Sonntagsarbeit.

Aktuellen Bezug hat die Sonntagsruhe mit der Novellierung der Ladenschlussgesetze in den einzelnen Bundesländern im Zuge der Föderalismusreform. Seit den 1980er Jahren wurde diese Situation des bisherigen Ladenschlussgesetzes vor allem von der FDP, Teilen der CDU/CSU sowie von großen Einzelhandelsunternehmen in Frage gestellt. Aufweichungen der Sonntagsruhe waren die Folge.

Die Sonntagsruhe ist grundgesetzlich geschützt. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919, der gemäß Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist, bestimmt, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleibt. Eine Abschaffung oder eine den Sonntag in dieser Funktion grundsätzlich in Frage stellende Regelung ist somit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und entzieht sich daher einer grundsätzlichen Neuregelung durch die Landesparlamente.

Stefan Hanft, Martin Gehring, Ursula Büttner, Ursula Texier, Dieter Starek, KAB Ortsgruppe Donauwörth (Foto: Ursula Texier)

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