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Geistliches Wort

von Pastoralreferentin Anna-Maria Maul, Betriebsseelsorge Region Allgäu

Verfassungstag - 23. Mai -
"Die Würde desMenschen ist unantastbar."
Artikel 1 GG

Und wieder dürfen wir einen denkwürdigen Tag, einen Geburtstag, feiern. Der Jubilar ist niemand geringeres als unser Grundgesetz das am 23. Mai 1949 verkündet wurde.

Wenn wir diesen Jahrestag feiern ist vor allem anderen denk – würdig der erste Artikel unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Wird dieses Gesetz und diese Haltung und die daraus folgenden Verhaltensweisen gelebt, so wären an sich viele Gesetz nicht notwendig zu nennen. Diese wären alle in diesem Gesetz vereint. Der Gedankengang, dass in einem Gesetz bereits eine Vielzahl von Geboten enthalten sind, ist nicht neu. Vielleicht haben Sie bereits vom Doppelgebot der Liebe gehört? Dort beschreibt Jesus die Gottesliebe, die Selbstliebe und die Nächstenliebe als die höchsten Gebote. Wer diese drei Gebote lebt, erfüllt bereits alle anderen Gebote. Von daher wird es nicht verwunderlich sein, wenn ich diese beiden Gesetze eng zusammenbringe. Für mich stehen beide Gesetze auch im engsten Zusammenhang, weil es diese Liebe, diese bedingungslose Annahme meiner Selbst und die meines Gegenübers braucht um der Würde, die jedem inne wohnt, gerecht zu werden. Gleichzeitig ist es diese Würde, dieser unhintergehbare Wert, der jeden Menschen liebens – würdig macht.

Dieses ureigene des menschlichen Wesens braucht viel Mut. Denn wenn man so lebt – ob nun aus einem religiösen Sinn heraus oder aufgrund des Bewusstseins der Würde – ist anders als sich der Rest der Welt verhält. Schubladendenken fällt weg, Kosten – Nutzenkalkulationen in Beziehungen werden aufgehoben. Man wird unbequem, weil man nicht mehr in das Raster passt. Aber ich denke das ist ein Preis der bezahlbar ist, wenn man dafür die Würde hochhält wodurch man sich selbst und seinen Mitmenschen nicht näher sein kann.

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