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Beschäftigungswunder dank prekärer Arbeit

Prekär Beschäftigte finden in der Politik weiterhin zu wenig Beachtung – KAB mahnt Verbesserungen zugunsten der Zielgruppe an

Den Gedenktag des Hl. Josef, des Arbeiters, nimmt die Diözesanverbandsleitung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Diözese Augsburg zum Anlass, Verbesserungen im Bereich der unsicheren Arbeit zu fordern. Der Diözesanvorsitzende Lothar Roser formuliert in diesem Zusammenhang:

„Obwohl wir seit einiger Zeit ein Beschäftigungswunder mit so vielen Beschäftigten wie noch nie in der Bundesrepublik – aktuell: 43,032 Mio. – erleben, hat sich das Arbeitsvolumen mit 58 Mrd. Arbeitsstunden seit vierzig Jahren nicht wesentlich erhöht. Dies geht vor allem zu Lasten der unsicher Beschäftigten. Insbesondere die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer fallen gegenwärtig einer wahltaktisch motivierten Verweigerung zum Opfer, da sich die CSU einer notwendigen Novellierung vollständig verweigert. Inhaltlich begründet ist diese Blockade nicht, da sich Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertreter auf den vorliegenden, überarbeiteten Entwurf geeinigt haben.

Generell erscheint es uns nicht nachvollziehbar, dass den Betroffenen weiterhin der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft (Equal Pay) vorenthalten bleibt – in unseren Augen sollte spätestens nach sechs Monaten die gleiche Bezahlung auf der Tagesordnung stehen. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von drei Monaten ist diese Forderung nicht übertrieben. Bei der Frage der Übernahme können wir uns sachbegründete Ausnahmen vorstellen, aber eine jahrelange „Deckung von Auftragsspitzen“ ist für uns nicht nachvollziehbar.

Im Bereich der geringfügigen Beschäftigung fordern wir eine schärfere Überwachung der tarifvertraglichen Bezahlung. Die Umwandlung von beinahe 100.000 geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in reguläre im Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist für uns nur dadurch erklärbar, dass vorher dieses Arbeitsmarktinstrument massiv missbraucht wurde, um die Lohnhöhe zu drücken. Denn eigentlich stehen allen in Minijobs Beschäftigten dieselben Rechte zu wie den in Vollzeit Beschäftigten.“

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