Frauen und Männer sind auch heute – nach 100 Jahren Frauenwahlrecht - im öffentlichen und politischen Leben nicht gleichermaßen vertreten. „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Deshalb setzen sich Frauen für "Parité" in den Parlamenten ein.
Die KAB ist Teil dieses Netzwerkes, das mit einer Verfassungsklage versucht, zumindest die zahlenmäßige Gleichstellung in den Parlamenten herzustellen.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordern wir von der Bundesregierung - und der Bayerischen Staatsregierung! Weil es so im Grundgesetz steht.
„Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern
und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten
ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“
Dr. Elisabeth Selbert, Mutter des Grundgesetzes