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KAB, Betriebsseelsorge und Sonntagsallianz Augsburg bringen Klage gegen die Stadt Augsburg wegen Sonntagsöffnungen auf den Weg

Präses Erwin Helmer: „Nach neuer Rechtsprechung sind diese ausufernden Sonntagsöffnungen eindeutig nicht mehr zulässig.“

Mit einem „Sonntagsthesenanschlag“ vor dem Augsburger Rathaus protestierte die Augsburger Sonntagsallianz gegen zwei geplante verkaufsoffene Sonntage über das halbe Stadtgebiet, die so nicht zulässig sind. KAB-Diözesanpräses Erwin Helmer erklärt: „Nach neuer Rechtsprechung sind verkaufsoffene Sonntage in dieser Form eindeutig nicht mehr zulässig, denn sie untergraben den grundgesetzlichen Sonntagsschutz. Sonntag ist und bleibt der Tag des Herrn und der Tag für den Menschen, der Tag der Familien, der Feste, der Feiern, der Tag der Ruhe, der Solidarität und der Gemeinschaft. Deshalb sind Ausnahmen von der Sonntagsruhe engen Grenzen unterworfen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 hat dies eindeutig bestätigt.“

Aus Anlass des Europatages sollen am Sonntag, den 7. Mai 2017 und des Turamichele-Festes am Sonntag, den 1. Oktober 2017 in Augsburg „Marktsonntage“ stattfinden, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Auch in den Folgejahren soll diese Regelung gelten. Dies ist nach unserer Rechtsauffassung nicht mehr statthaft.

Den Text des "Sonntagsthesenanschlags" finden Sie unten.

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