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KAB fordert Bildungszeitgesetz für Bayern

Diözesanvorsitzender Roser: Arbeitgeber und Gesellschaft profitieren gleichermaßen von Bildungszeit

 

Augsburg. Der KAB-Diözesanverband Augsburg fordert anlässlich des „Tags
des Ehrenamts“ am 5. Dezember ein Bildungszeitgesetz für Bayern. Demnach sollen alle Beschäftigten das Recht bekommen, sich innerhalb von zwei Jahren zehn Tage lang fortzubilden. Diese Bildungszeit solle sowohl für die berufliche Weiterqualifizierung als auch für die ehrenamtliche Fortbildung genutzt werden können. „Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie haben wir gesehen, dass die Anforderungen an alle Beschäftigten in Bezug auf Qualifikation und Flexibilität laufend steigen. Auch der Zusammenhalt gegen Verschwörungstheorien und Fake News ist zu stärken. Deshalb sind berufliche Qualifikationen und soziale Kompetenzen gemeinsam zu stärken“, betont Diözesanvorsitzender Lothar Roser.

Nur durch die Möglichkeit der Weiterbildung im Rahmen eines Bildungszeitgesetzes könnten Vereine und Verbände zukunftsfähig und attraktiv für jüngere Zielgruppen bleiben. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern werde von den Ehrenamtlichen ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl geleistet: von Freiwilligen Feuerwehren über Rettungsdienste über die Erwachsenenbildung bis hin zum Umweltschutz. Bildung, die im beruflichen Bereich erworben ist auch im ehrenamtlichen Bereich förderlich. Umgekehrt verhalte es sich genauso: Von ehrenamtlichen Kompetenzen profitiert auch der Arbeitgeber.

Diese Position bestätigt Karin Welsch, die sich als Diözesanvorsitzende in der KAB-Augsburg engagiert. Sie unterstreicht, dass Bayern da einen Nachholbedarf habe.

Bayern hat einen Nachholbedarf

Ein Bildungszeitgesetz gibt es bereits in 14 anderen Bundesländern. Dort haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Damit auf dieses Anliegen auch in Bayern ein Rechtsanspruch besteht, ist die KAB einem breiten Bündnis aus 24 Organisationen aus den Bereichen des Ehrenamtes und der Gewerkschaften beigetreten. Die gemeinsame Forderung lautet: Zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren für alle Beschäftigten. Das Gesetz soll die Möglichkeit bieten, sich beruflich, politisch, allgemein oder für das Ehrenamt weiterzubilden.

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