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Krankenhausreform ja – aber finanziert von allen und nicht nur auf dem Rücken der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit einem Gesetz zur Verbesserung der stationären Versorgung beabsichtigt die Bundesregierung eine tiefgreifende Reform der Kliniklandschaft. Zur Umsetzung ist ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro geplant. Dies begrüßt der Vorstand der Christlichen Arbeitnehmer-Organisation (ACA) im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben außerordentlich – das zweitteuerste Gesundheitssystem der Welt muss finanzierbare und hochwertige Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherstellen. Mit dem geplanten Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz strebt Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine weitgehende Neuordnung der stationären Versorgung an. Im Kern gehört dazu eine Bündelung von Kapazitäten, die zu einer Spezialisierung führt. Zugleich werden kleinere Kliniken vor allem die Grundversorgung von Patient*innen in der Fläche absichern. Begrüßenswert ist insbesondere die weitgehende Abkehr vom System der Fallpauschalen hin zu sogenannten Vorhaltepauschalen. In der Folge soll es für Kliniken weniger attraktiv sein, Patient*innen nur aus Gründen der Bettenbelegung aufzunehmen.

Kritisch sieht der Vorstand der ACA Schwaben die Finanzierung der geplanten Reform zu Lasten der gesetzlich Versicherten. Zur Finanzierung der Reform soll ein Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro eingerichtet werden. Dieser erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gespeist werden soll er hälftig aus Mitteln der Bundesländer und der gesetzlichen Krankenversicherung.

Aus Sicht der ACA Schwaben muss der Bund neben den Bundesländern seine Verpflichtung wahrnehmen und einen Großteil der Kosten übernehmen. Der Umbau des Krankenhaussystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, dass nur die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung mit insgesamt 25 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden sollen, Beamte und Privatversicherte aber außen vor bleiben.

Die Sicherstellung einer effizienten und funktionierenden Krankenhausstruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; sie muss von allen gesellschaftlichen Gruppen getragen und finanziert werden. Hier muss der Bund in Abstimmung mit den Ländern eine Lösung finden.

Zudem muss beachtet werden, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich der Versorgung der Versicherten dienen müssen. Investitionskosten sind von allen, die von der notwendigen Krankenhausreform profitieren, zu finanzieren. Eine steuerfinanzierte Finanzierung bietet sich an, zumal die Steuervariante auch die wirtschaftliche Stärke berücksichtigt. Der Stärkere trage die Last des Schwachen mit – ein zentrales Anliegen der katholischen Soziallehre (Prinzip: Solidarität) und eine wichtige Forderung der ACA Schwaben.

Kurz zusammengefasst:
Reform ja - aber finanziert von allen und nicht nur von den gesetzlich Versicherten.

beschlossen vom Bezirksvorstand der ACA Schwaben
am 08. April 2024

 

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Die ACA Schwaben hat über 200 Ehrenamtliche aus den drei Mitgliedsverbänden (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB, Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soziale Fragen in Bayern und Thüringen EAG und Kolpingwerk), die sich in der Sozialen Selbstverwaltung engagieren. Das Engagementfeld reicht von den Direktionsbeiräten der AOK in Schwaben über die Selbstverwaltungsorgane von anderen gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen und bis hin zu ehrenamtlichen Sozial- und Arbeitsrichter und Versicherungsaltersten..

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